Neuerteilung §20 FeV

Wenn dir der Führerschein und damit die Fahrerlaubnis entzogen wurde, gibt es die Möglichkeit, diesen unter bestimmten Voraussetzungen wiederzuerlangen. Die Maßnahmen, die für die Neuerteilung erforderlich sind, hängen von deinem individuellen Fall ab und können eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder eine Nachschulung umfassen.

Voraussetzungen für die Neuerteilung:

  • Ein aktueller Sehtest
  • Antragstellung frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist
  • Vorlage eines amtlichen Ausweisdokuments
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Vorlage des ursprünglichen Strafbefehls oder des Gerichtsurteils
  • Nachweis über die Teilnahme an einer MPU oder Rehabilitationsmaßnahme (falls erforderlich)
  • Ärztliche Untersuchungsbescheinigung (falls erforderlich)

Du kannst den Antrag auf Neuerteilung deines Führerscheins drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist stellen. Je nachdem, wie lange der Entzug deiner Fahrerlaubnis zurückliegt, kann die Führerscheinstelle auf eine erneute Fahrprüfung bestehen. In den meisten Fällen reicht jedoch eine Fahrstunde aus, um dich auf die praktische Prüfung vorzubereiten. Wie viele Stunden du tatsächlich benötigst, bestimmst du selbst – wir beraten dich gern, um deine bestmögliche Vorbereitung sicherzustellen.

project
project

Preisliste

Wir bieten dir eine erstklassige Fahrausbildung in allen Führerscheinklassen – und das zu fairen Konditionen. Dank der langjährigen Erfahrung unserer freundlichen Fahrlehrer wird das Lernen bei uns zu einem besonderen Erlebnis. Mit unserer Unterstützung und Spaß am Lernen machst du sichere Fortschritte auf dem Weg zu deinem Führerschein. Dein Erfolg ist unser Ziel!

  • Bitte kontaktiere uns für weitere Details